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Sport Travel
besteht in Deutschland seit 1996.

Wir arbeiten mit der gleichnamigen marokkanischen Agentur in Marrakesch zusammen.
Schwerpunkt unserer Arbeit ist das Veranstalten und Vermitteln von individuellem Urlaub in Marokko.

Warum gerade Marokko?  

Marokko ist das abwechslungsreichste Land in Nordafrika  -   vom <grünen> Norden und den Wäldern des Mittleren Atlas bis zur Wüste südlich des Hohen Atlas,  von der über 3000 km langen Küste zu den oft schneebedeckten Bergen.

Marokko hat eine Kultur die uns und unsere Kunden immer wieder beeindruckt.  Die Königsstädte, die Bauwerke, Paläste aber auch die archaischen Berberburgen im Süden.

Marokko hat eine gute Infrastruktur, es gibt gut ausgebaute Strassen, gute Bahn- und Busverbindungen, schöne Hotels.

Schließlich sind die Marokkaner sehr gastfreundlich, mit etwas Einfühlungsvermögen werden Sie einen Urlaub auch << bei den MarokkanerInnen >> erleben, der auch Sie vielleicht süchtig macht   -  nach mehr!

Wir vermitteln Touren mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Leihwagen und Bussen, ...

Wir vermitteln Unterkünfte in Hotels jeder Preiskategorie oder bei den Einheimischen.

Bei den von uns vermittelten Touren achten wir darauf, dass ökologische und soziale Gesichtspunkte nicht vergessen werden. Eine behutsame Begegnung mit dem Land und seinen einzigartigen Landschaften, sowie der Kultur ist uns genauso wichtig, wie der Kontakt mit der Bevölkerung. Wir wurden deshalb schon mehrfach von der GTZ eingeladen, unsere Art des Reisens auf Touristikmessen zu präsentieren.

Unsere Art des Reisens soll  den Wunsch der Kundschaft nach Kennen lernen von Land, Leuten und Kultur in den Vordergrund stellen, wobei nicht möglichst viel in möglichst kurzer Zeit entscheidend ist, sondern Erleben UND Erholen im Vordergrund steht. Hier bedeutet weniger oft mehr.

Lassen Sie sich beraten!
Wir haben uns auf Marokko spezialisiert, weil wir uns dort auskennen und Ihnen unsere Erfahrungen beim Organisieren Ihres Urlaubes dort zugute kommen.

Unsere Preisbeispiele beziehen sich immer auf den Aufenthalt in Marokko vom Tag der Anreise auf dem Zielflughafen in Marokko bis zum letzten Tag Ihrer Reise auf dem Abflughafen.

Wir können Ihnen die Anreise mit dem Flugzeug oder mit Bahn und Schiff vermitteln.

Als Reiseveranstalter haben wir die Kundengelder beim Gerling Konzern abgesichert.

 

 

 

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Sport Travel    Reisevereinbarungen

1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung soll schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer für deren Verpflichtung der Anmelder einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Sport Travel  zustande. Der Kunde erhält eine schriftliche Bestätigung.

2. Bezahlung
a) Mit dem Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig, sie wird auf den Reisepreis angerechnet.
Die Restzahlung wird fällig, wenn die Reise aus den unten aufgeführten Reisebedingungen von Sport Travel nicht mehr abgesagt werden kann.

3. Leistungen 
Der Umfang der vertraglich vereinbarten  Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Angebot und aus den Angaben in der Reisebestätigung.

4. Leistungsänderungen  
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages nach Vertragsschluss sind aufgrund der besonderen Gegebenheiten von Abenteuer- und Aktivreisen leider nicht auszuschließen. Unerwartete Straßenverhältnisse und Wettereinbrüche können zu einer Änderung des Reise-Verlaufes führen. In diesem Fall werden adäquate Ersatzleistungen angeboten. Eventuelle Gewährleistungs-Ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 
Reisebüros und vermittelnde Reiseagenturen sind nicht berechtigt,  Zusagen zu geben, die den Vertragsinhalt ändern oder erweitern.

5. Sonderkosten
Falls Sie eine Reise oder Tour vorzeitig beenden müssen, gehen eventuell entstandene Mehrkosten zu Ihren Lasten.

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufes aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen eines Kunden zur vorbereiteten Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Krankheit oder Unfall   ( Rücktransport mit Rettungsmitteln, Hospital-, Hotelaufenthalt auch für Begleitperson). Tritt Sport Travel, um einer akuten Notsituation zu begegnen in Vorlage, so sind die damit verbundenen Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten. Eine Kranken- und Rücktransportversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.

6. Rücktritt durch den Kunden
a) Sie können jederzeit vor Reisebeginn schriftlich erklären, von der Reise zurückzutreten. Wird der Reisebeginn oder ein Anschluss durch schuldhaftes Verhalten des Kunden verpasst oder verhindern unvollständige oder fehlende Reisedokumente die An- oder Weiterreise, so gilt auch dies als Rücktritt. 
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann
Sport Travel   Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für eigene Aufwendungen verlangen. Ersparte Aufwendungen des Veranstalter sind dabei zu berücksichtigen.  
Sport Travel
stellt nachfolgend aufgeführte Entschädigung, bezogen auf den Reisegesamtpreis in Rechnung:

 - ab 90. bis 45. Tag vor Reiseantritt   15%   
- ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt   25% 
- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt   45% 
- ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt    75% 
- ab 6. Tag  vor Reiseantritt    95% 
- bei Nichtantritt der Reise am 1. Reisetag   100%  des Gesamtpreises

 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er Sport Travel gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt ein Reisender einzelne Leistungen nicht in Anspruch, wird sich Sport Travel  um die Erstattung der ersparten Leistungen    bemühen.

 

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 
Sport Travel k
ann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen. 
- ohne Einhaltung einer Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Bei einer Kündigung durch Sport Travel   behält Sport Travel den Anspruch auf den Reisepreis
Bei der Kündigung kann Sport Travel durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten werden.
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt 
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise, muss der Kunde hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Der Kunde erhält den gesamten Reisepreis zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat Sport Travel  den  Kunden davon in Kenntnis zu setzten.

  

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann Sport Travel den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann Sport Travel  für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Die Teilnahme an den Reisen von Sport Travel erfolgt auf der Basis als selbständiger Reisender, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes ebenso selbst verantwortlich wie für einen ausreichenden Versicherungsschutz.

10. Haftung des Veranstalters
Sport Travel   haftet für

1.  gewissenhafte Reisevorbereitung

2.  sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungs-träger.

3.  die Richtigkeit aller angegebenen Leistungen.

Sport Travel haftet nur für solche Leistungen, die von Sport Travel selbst vermittelt wurden. Eine Haftung für vor Ort tätige Subunternehmer und durch Sport Travel vermittelte Leistungen, die nicht von uns selbst angeboten werden, wird ausgeschlossen.

Wir sind bemüht, die von uns benannten Vertragspartner zu ordnungsmäßiger Handlung anzuhalten und haben diese sorgfältig und gewissenhaft ausgewählt. Für grobe Fahrlässigkeiten und Verschulden unserer Vertragspartner wird jede Haftung von Sport Travel ausgeschlossen. Auf die Bestimmungen zum Versicherungsschutz gemäß Ziff. 9 wird verwiesen.

 

11. Gewährleistungen
Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen kann vom Reisenden Abhilfe vor Ort verlangt werden. Sport Travel   kann dies verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sport Travel   kann auch durch die Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen, diese Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

 

12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Im Falle von Beanstandungen ist er verpflichtet diese unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

13. Impfungen und Einreisevorschriften
Für Marokko besteht derzeit keine Impfpflicht.
Empfehlenswert ist jedoch eine Auffrischung der Grundimunisierung.

Zur Einreise nach Marokko benötigen Sie einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass

 

14.  Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit haben oder für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die für ungültig erklärte Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Der Ersatz erfolgt entweder im Einvernehmen zwischen den Parteien oder gerichtlich.

 

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                           Sport Travel  Peter Sachse

                                                        Danziger Strasse 13

                                       78052 Villingen-Schwenningen

Tel.: 07721 62320 /& Fax: 07721 62413                                  Mail:  sport-trave@t-online.de

                      Kundengeldabsicherung beim Gerling Konzern

                                                                                                Steuer-Nr.:  22433/24009