Sport Travel
besteht in Deutschland seit 1996.
Wir arbeiten mit
der gleichnamigen marokkanischen Agentur in Marrakesch zusammen. Schwerpunkt
unserer Arbeit ist das Veranstalten und Vermitteln von individuellem
Urlaub in Marokko.
Warum
gerade Marokko?
Marokko
ist das abwechslungsreichste Land in Nordafrika
- vom <grünen> Norden und den Wäldern
des Mittleren Atlas bis zur Wüste südlich des Hohen Atlas,
von der über 3000 km langen Küste zu den oft schneebedeckten Bergen.
Marokko
hat eine Kultur die uns und unsere Kunden immer wieder
beeindruckt. Die Königsstädte, die Bauwerke, Paläste aber
auch die archaischen Berberburgen im Süden.
Marokko
hat eine gute Infrastruktur, es gibt gut ausgebaute Strassen, gute
Bahn- und Busverbindungen, schöne Hotels.
Schließlich sind die Marokkaner sehr
gastfreundlich, mit etwas Einfühlungsvermögen werden Sie einen Urlaub
auch << bei den MarokkanerInnen >> erleben,
der auch Sie vielleicht süchtig macht -
nach mehr! Wir vermitteln
Touren mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Leihwagen und Bussen, ... Wir vermitteln
Unterkünfte in Hotels jeder Preiskategorie oder bei den Einheimischen.
Bei den von uns vermittelten
Touren achten wir darauf, dass ökologische und soziale Gesichtspunkte
nicht vergessen werden. Eine behutsame Begegnung mit dem Land und
seinen einzigartigen Landschaften, sowie der Kultur ist uns genauso
wichtig, wie der Kontakt mit der Bevölkerung. Wir wurden deshalb schon
mehrfach von der GTZ eingeladen, unsere Art des Reisens auf
Touristikmessen zu präsentieren.
Unsere Art des Reisens
soll den Wunsch der Kundschaft nach Kennen lernen
von Land, Leuten und Kultur in den Vordergrund stellen, wobei nicht
möglichst viel in möglichst kurzer Zeit entscheidend ist, sondern Erleben
UND Erholen im Vordergrund steht. Hier bedeutet weniger oft
mehr.
Lassen Sie sich beraten! Wir
haben uns auf Marokko spezialisiert, weil wir uns dort auskennen und
Ihnen unsere Erfahrungen beim Organisieren Ihres Urlaubes dort zugute
kommen.
Unsere Preisbeispiele
beziehen sich immer auf den Aufenthalt in Marokko vom Tag der Anreise
auf dem Zielflughafen in Marokko bis zum letzten Tag Ihrer Reise auf
dem Abflughafen.
Wir können Ihnen
die Anreise mit dem Flugzeug oder mit Bahn und Schiff vermitteln.
Als Reiseveranstalter haben wir
die Kundengelder beim Gerling Konzern abgesichert.
Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen:
Sport
Travel Reisevereinbarungen
1. Abschluss des Reisevertrages Die
Anmeldung soll schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer für
deren Verpflichtung der Anmelder einsteht. Der Vertrag kommt mit der
Annahme durch Sport Travel zustande. Der
Kunde erhält eine schriftliche Bestätigung.
2. Bezahlung a)
Mit dem Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des
Reisepreises fällig, sie wird auf den Reisepreis angerechnet. Die
Restzahlung wird fällig, wenn die Reise aus den unten aufgeführten
Reisebedingungen von Sport Travel nicht mehr
abgesagt werden kann.
3. Leistungen Der
Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich
aus den Leistungsbeschreibungen im Angebot und aus den Angaben in der
Reisebestätigung.
4. Leistungsänderungen Änderungen oder
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Vertrages nach Vertragsschluss sind aufgrund der besonderen
Gegebenheiten von Abenteuer- und Aktivreisen leider nicht
auszuschließen. Unerwartete Straßenverhältnisse und Wettereinbrüche
können zu einer Änderung des Reise-Verlaufes führen. In diesem Fall
werden adäquate Ersatzleistungen angeboten. Eventuelle
Gewährleistungs-Ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Reisebüros
und vermittelnde Reiseagenturen sind nicht berechtigt,
Zusagen zu geben, die den Vertragsinhalt ändern oder erweitern.
5. Sonderkosten Falls Sie eine Reise oder
Tour vorzeitig beenden müssen, gehen eventuell entstandene Mehrkosten
zu Ihren Lasten. Alle Sonderkosten, die als Folge von
oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufes aus
in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen,
gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den
jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören
z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen eines Kunden zur
vorbereiteten Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr
von einer Wanderung als Folge von Krankheit oder
Unfall ( Rücktransport mit Rettungsmitteln,
Hospital-, Hotelaufenthalt auch für Begleitperson). Tritt Sport
Travel, um einer akuten Notsituation zu begegnen in Vorlage,
so sind die damit verbundenen Beträge nach Abschluss der Reise sofort
zu erstatten. Eine Kranken- und Rücktransportversicherung ist im
Reisepreis nicht eingeschlossen.
6. Rücktritt durch den Kunden a) Sie können jederzeit vor
Reisebeginn schriftlich erklären, von der Reise zurückzutreten. Wird
der Reisebeginn oder ein Anschluss durch schuldhaftes Verhalten des
Kunden verpasst oder verhindern unvollständige oder fehlende
Reisedokumente die An- oder Weiterreise, so gilt auch dies als
Rücktritt. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück
oder tritt er die Reise nicht an, kann Sport
Travel Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und für eigene Aufwendungen
verlangen. Ersparte Aufwendungen des Veranstalter sind dabei zu
berücksichtigen. Sport
Travel stellt nachfolgend aufgeführte
Entschädigung, bezogen auf den Reisegesamtpreis in Rechnung:
- ab 90. bis 45. Tag vor
Reiseantritt 15% -
ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% -
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45% -
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
75% - ab 6. Tag vor
Reiseantritt 95% -
bei Nichtantritt der Reise am 1. Reisetag
100% des Gesamtpreises
Tritt
ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er Sport Travel gegenüber
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten. Eine Reiserücktrittskostenversicherung
ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt ein Reisender einzelne Leistungen nicht
in Anspruch, wird sich Sport Travel um
die Erstattung der ersparten Leistungen
bemühen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den
Reiseveranstalter Sport Travel kann in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Vertrag kündigen. - ohne Einhaltung einer Frist wenn
der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei
einer Kündigung durch Sport Travel behält
Sport Travel den Anspruch auf den Reisepreis Bei
der Kündigung kann Sport Travel durch den
jeweiligen Reiseleiter vertreten werden. Bis 2 Wochen vor
Reiseantritt Bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise, muss der Kunde
hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Der Kunde erhält den gesamten
Reisepreis zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
hat Sport Travel den Kunden
davon in Kenntnis zu setzten.
9. Aufhebung des Vertrages wegen
außergewöhnlichen Umständen Wird die Reise infolge bei
Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann Sport
Travel den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so kann Sport Travel für die
bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Die Teilnahme an den Reisen von Sport Travel erfolgt
auf der Basis als selbständiger Reisender, in eigener Verantwortung und
auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes ebenso selbst verantwortlich
wie für einen ausreichenden Versicherungsschutz.
10. Haftung des Veranstalters Sport Travel haftet für
1.
gewissenhafte Reisevorbereitung
2.
sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungs-träger.
3.
die Richtigkeit aller angegebenen Leistungen.
Sport
Travel haftet nur für solche Leistungen, die von Sport Travel selbst
vermittelt wurden. Eine Haftung für vor Ort tätige Subunternehmer und
durch Sport Travel vermittelte Leistungen, die nicht von uns selbst
angeboten werden, wird ausgeschlossen.
Wir
sind bemüht, die von uns benannten Vertragspartner zu ordnungsmäßiger
Handlung anzuhalten und haben diese sorgfältig und gewissenhaft
ausgewählt. Für grobe Fahrlässigkeiten und Verschulden unserer
Vertragspartner wird jede Haftung von Sport Travel ausgeschlossen. Auf
die Bestimmungen zum Versicherungsschutz gemäß Ziff. 9 wird verwiesen.
11. Gewährleistungen Bei nicht vertragsgemäßer
Erbringung von Leistungen kann vom Reisenden Abhilfe vor Ort verlangt
werden. Sport Travel kann dies
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sport
Travel kann auch durch die Erbringung
einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen, diese Abhilfe
kann verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert.
12. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist
verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten. Im Falle von Beanstandungen ist er verpflichtet
diese unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so
tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Impfungen und Einreisevorschriften Für
Marokko besteht derzeit keine Impfpflicht. Empfehlenswert
ist jedoch eine Auffrischung der Grundimunisierung.
Zur Einreise nach
Marokko benötigen Sie einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass
14. Für
den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen keine
Gültigkeit haben oder für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Die für ungültig erklärte Bestimmung
wird durch eine solche ersetzt, die dem angestrebten Zweck am nächsten
kommt. Der Ersatz erfolgt entweder im Einvernehmen zwischen den
Parteien oder gerichtlich.
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Sport Travel Peter
Sachse
Danziger Strasse 13
78052 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 62320 /& Fax: 07721 62413
Mail: sport-trave@t-online.de
Kundengeldabsicherung beim Gerling Konzern
Steuer-Nr.: 22433/24009
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